Persönliche Schutzausrüstung
Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, seinen Mitarbeitenden persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen. Es müssen Massnahmen ergriffen werden, um Gefahren gegenüber dem Mitarbeiter auf ein Minimum zu reduzieren.
Auch wenn wir von den Produkten von Prevor (Diphoterine®, Hexafluroine®, etc.) überzeugt sind und dies aufgrund etlicher Erfahrungen bestätigt wurde – diese Produkte dürfen erst dann zum Einsatz kommen, wenn die persönliche Schutzausrüstung an Ihre Grenze kommt.
Es gibt drei Klassifizierungen bei der persönlichen Schutzausrüstung:
PSA-Kategorie I, Geringe Risiken:
Schutz des Mitarbeiters gegenüber einem geringfügigen Risiko, welches vom Mitarbeiter selbst eingeschätzt werden kann.
Beispiel: Handschuhe – Schutz vor schwachem Reinigungsmittel
PSA-Kategorie II, Mittlere Risiken:
Produkte, welche weder in die Kategorie I noch in die Kategorie III eingeordnet werden können.
Beispiel: Schutzhelme, Sicherheitsschuhe
PSA-Kategorie III, Hohe Risiken:
Komplexe persönliche Ausrüstung, welche gegen tödliche und irreversible Gesundheitsschäden schützt und bei welchen man davon ausgeht, dass der Anwender die Auswirkungen der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.
Beispiel: Atemschutzgeräte, Absturzsicherungen